Unsere Servicebedingungen (Stand 01.07.2026)
Stundensätze:
| Meister/Servicetechniker | 90,00 EUR netto |
| Mitarbeiter | 68,00 EUR netto |
Bitte beachten Sie, dass die Arbeitszeit nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird.
Sollten für die Ausführung der Arbeiten Hilfsgeräte (z. B. Kran, Hubsteiger o. Ä.) erforderlich sein, erstellen wir Ihnen hierfür vorab ein separates Angebot.
Sofern Sie die Ausführung des Serviceauftrags ausdrücklich durch nur eine Person wünschen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis bei der Auftragserteilung. Bitte beachten Sie, dass dies zu längeren Wartezeiten bei der Terminvergabe führen kann. Für Termine außerhalb unserer oben angegebenen Servicezeiten berechnen wir einen Aufschlag von 25 %.
Fahrzeugpauschalen:
Die Abrechnung der Fahrzeugpauschale erfolgt nach vier festgelegten Entfernungszonen und beinhaltet An- und Abfahrt. Für Einsatzorte außerhalb dieser Zonen wird die An- und Abfahrt individuell berechnet. Die Fahrzeugkosten verstehen sich exklusive Personalkosten.
| Zone 1 (bis 10 km) | 40,00 EUR netto |
| Zone 2 (bis 20 km) | 85,00 EUR netto |
| Zone 3 (bis 30 km) | 130,00 EUR netto |
| Zone 4 (bis 50 km) | 220,00 EUR netto |
Zusätzlich erforderliche An- und Abfahrten, die im Rahmen der Auftragsdurchführung notwendig werden, sind nicht in der Fahrzeugpauschale enthalten und werden separat verrechnet.
Materialkosten
Die zur Ausführung des Serviceauftrags benötigten Materialien, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien werden gesondert berechnet.
Bei Materialkosten bis 300,00 € netto erfolgt die Beschaffung ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers. Darüber hinausgehende Kosten werden vorab abgestimmt.
Zahlungsbedingungen
Zahlbar sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug.
Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Arbeitssicherheit vor Ort zu sorgen. Etwaige örtliche Sicherheitsvorschriften sind dem Servicetechniker vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.